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Taxi

Kann ich mein Taxi frei auswählen, darf ich einen Hund mit in das Taxi nehmen und habe ich auch im stark alkoholisierten Zustand einen Anspruch auf Beförderung?

Wenige kennen die Rechte, die Sie als Passagier im Taxi haben. Die Antworten auf diese Fragen und verschiedene weitere, finden Sie auf den folgenden Seiten.


Wie viel muss ich für eine Fahrt im Taxi bezahlen?
Es gibt in Deutschland keinen bundesweit einheitlichen Taxitarif. Den Tarif legen die Betriebssitzgemeinden selbst fest. Daraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedlicher Kosten für eine vergleichbare Fahrt mit dem Taxi.

In Deutschland gibt es etwa 800 verschiedene Taxitarife. Die Kosten für eine Taxifahrt ergeben sich aus einem Grundtarif, einer Gebühr pro gefahrenem Kilometer und einer Gebühr für die Wartezeit eines Taxis.
Zuschläge sind rechtens:
Vielfach sind Kunden sehr erstaunt, dass sie bei der Fahrt im Taxi für ihr Gepäck oder Haustier eine extra Gebühr bezahlen müssen. Jedoch ist dies rechtens und je nach Stadt verschieden. Geregelt werden die jeweiligen Zuschläge in der Taxiverordnung.

Welche Rechte habe ich als Taxifahrgast?

Die wichtigsten Vorschriften für das Taxi-Gewerbe sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt, welches bundesweit Gültigkeit hat. Weitere Vorschriften finden sich in den jeweiligen kommunalen Taxiverordnungen und somit sind diese nach Region, Stadt oder Bundesland unterschiedlich.
Was können Sie tun, wenn Sie Ärger mit dem Taxifahrer haben?

Erst einmal müssen Sie feststellen, mit welchem Taxi Sie unterwegs waren. Dafür ist jedes Taxi mit dem Unternehmerschild eindeutig identifizierbar. Es befindet sich im Sichtbereich des Beifahrers. Enthalten sind dort Informationen über den Name und die Adresse des Taxibesitzers. Weiter finden Sie in der rechten Heckscheibe eine Ordnungsnummer, mit der sich das Taxi ebenfalls identifizieren läßt. Und auch die Autonummer ist ein individuelles Merkmal, mit welchem Taxi Sie gefahren sind.

Sollte sich Ärger abzeichnen, dann bleiben Sie ruhig. Im Taxi läßt sich im Regelfall kein Streit lösen. Lassen Sie sich eine vollständig ausgefüllte Quittung geben. Der Taxifahrer ist dazu verpflichtet. Selbstverständlich auch dann, wenn Sie sich zum Beispiel über die Fahrtstrecke oder den Preis uneinig sind. Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, ausreichend Formulare mitzuführen und diese auch korrekt auszufüllen. Der exakte Fahrweg ist darauf zu dokumentieren, ebenso die Ordnungsnummer, Betrag und Datum. Mit diesem Beleg wenden Sie sich dann je nach Art Ihrer Unstimmigkeit an das Ordnungsamt oder an die Polizei.




Ihr Recht als Kunde eines Taxiunternehmens:

Ich wollte nur schnell vom Bahnhof zum Eingang der Fußgängerzone. Dem Taxifahrer war die Fahrt zu kurz und er hat mich nicht befördert.


Sicher kann die Situation für den Taxifahrer sehr ärgerlich sein, wenn er länger auf eine Fahrt warten musste und dann nur den Auftrag über eine kurze Strecke erhält. Jedoch darf der Taxifahrer die Fahrt nicht ablehnen! Die Beförderungspflicht besteht auch bei kurzen Fahrten von nur wenigen hundert Meter.

Warum bezahle ich für eine vergleichbare Fahrt in Berlin einen anderen Preis als in München?


Es gibt von Stadt zu Stadt verschiedene Tarife. Ebenso unterscheiden sich die Zuschläge für das zu transportierende Gepäck oder auch die Zahlart.

Der Taxifahrer fragte mich beim losfahren, welche Strecke er fahren soll. Mir kam es so vor, als ob er meine Ortskenntnisse testen wollte um dann eine weitere Route zu nehmen. Welche Strecke muss der Taxifahrer wählen?


Wenn Sie als Fahrgast nichts anderes wünschen, so muss der Taxifahrer den kürzesten Weg nehmen. Wenn sie jedoch den Anschein haben, dass der Taxifahrer absichtlich einen Umweg gefahren ist um zusätzliche Kilometer zu bekommen, dann lassen Sie sich eine Quittung mit Abfahrtsort und Zielort geben. Das Ordnungsamt oder die Taxizentrale prüfen dann, ob der Preis für diese Strecke angemessen war. Wenn sie aber sofort wissen dass das Taxi einen Umweg fährt und aus Wut das Taxi verlassen, dann müssen sie jedoch die Fahrtkosten bis hier hin zahlen.
Die Zuschläge für Gepäck und Haustiere:
Stadt:Gepäck:Tier:
Aachen----
Augsburgsperriges 2,50¤--
Baden Baden----
Bambergje 0,50¤je 0,50¤
Bielefeld--Hund 0,50¤
Bochum> 2 Stück je 0,50¤je 0,50¤
Bonn> 2 Stück je 0,25¤je 0,25¤
Brandenburg0,50¤1,00¤
Chemnitz----
Coburgje 0,50¤je 0,50¤
Darmstadt----
Dortmund----
Dresden----
Düsseldorf----
Erfurt----
Essen0,50¤0,50¤
Flensburg----
Frankfurt----
Frankfurt / Oder----
Gera----
Halle / Saale----
Hannoverje 0,50¤je 0,50¤
Heilbronnje 0,50¤je 0,50¤
Ingolstadtsperriges 2,50¤--
Jenasperriges 1,00¤--
Karlsruhe----
Kassel----
Kiel----
Koblenz----
Köln----
Leipzig< 25kg frei--
Lübeck> 25kg je 0,40¤1,20¤
Magdeburgmax. 1,20¤
sperriges 2,60¤
--
Mainzje 0,30¤je 0,30¤
Mannheimje 0,60¤je 0,60¤
München----
Nürnberg----
OffenbachFahrrad 1,00¤--
Oldenburgsperriges 3,00¤--
Potsdamje 0,50¤je 0,50¤
Regensburg----
Saarbrückensperriges 6,00¤--
Schweinfurt----
Stuttgart----
Ulmje 0,30¤je 0,30¤
Weimarmax 1,20¤--
Wiesbaden0,60¤--
Wolfsburgje 0,50¤je 0,50¤
Würzburgmax 1,00¤









Kann ich mein Taxi frei auswählen?
Oft heisst es, man muss zum Beispiel am Flughafen das erste Taxi in der Schlange nehmen? Wenn mir aber das Modell dahinter sicherer, moderner oder bequemer erscheint, darf ich dann dieses nehmen?

Erst einmal, sie können Ihr Taxi frei wählen. Aber: Bedenken Sie bitte, dass die Taxen in der Schlange warten. Sie werden es Ihnen deshalb danken, wenn Sie sich an die übliche Reihenfolge halten und der vordere Taxifahrer so nicht zu einer noch längeren Wartezeit gezwungen wird. Sollten Sie besonders viel Gepäck haben, so tauschen Taxifahrer in der Regel von sich aus, wenn das andere Fahrzeug mehr Platz bietet.

Ein Taxifahrer darf sie nicht ablehnen oder auf einen anderen Kollegen verweisen, wenn sich die Fahrt im jeweiligem Pflichtgebiet des Taxis befindet. Zudem haben Sie im Taxi das Recht, den Sitzplatz frei zu wählen.
Ab wann darf das Taxameter laufen?
Das Taxameter darf erst mit Fahrbeginn laufen. Das ein- und ausladen des Gepäcks darf übrigens nichts kosten.

Wenn Sie das Taxi aber zu einen Restaurant bestellen, dann darf der Taxifahrer das Taxameter einschalten sobald sie darüber informiert wurden, dass das Taxi jetzt da ist.
Muss das Taxameter bei jeder Fahrt laufen?
Bei der typischen Taxifahrt muss das Taxameter innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes immer eingeschaltet werden! Verlässt das Fahrzeug zum Beispiel für eine weitere Fahrt den Pflichtfahrbereich, so kann ab Kreisgrenze der Preis frei vereinbart werden.

Sollten Sie eine längere Fahrt planen, so ist es immer ratsam, den Fahrpreis vorab zu verhandeln und bei mehreren Taxianbietern ein Angebot einzuholen. Üblicherweise erhalten Stammkunden Rabatte. Bitte bedenken Sie, dass dies im Pflichtfahrgebiet nicht legal ist.

Oftmals gibt es aber auch Pauschaltarife, bei denen das Taxameter nicht eingeschaltet werden muss. Die ist zum Beispiel bei festgelegten Tarifen für die Fahrten vom Flughafen zu bestimmten Stadtgebieten oder Hotels der Fall.
Darf das Taxi die Mitnahme eines Tieres ablehnen?
Grundsätzlich umfasst die Beförderungspflicht auch Tiere wie Hunde oder Katzen. Je nach Platzangebot kann aber zum Beispiel ein sehr großer Hund ein Risiko darstellen. In solch einem Fall darf der Taxifahrer den Transport ablehnen. Ein weiterer Grund warum es Taxifahrer ablehnen dürfen ein Tier zu befördern sind Allergien von anderen Fahrgästen.
Wenn Sie Ihr Haustier im Taxi mit nehmen und auf Nummer sicher gehen möchten, dann geben Sie dies gleich bei der Taxibestellung an. Dann wird Ihnen ein Fahrer geschickt, der mit der Beförderung Ihres Tieres in seinem Taxi keine Probleme hat.
Zahle ich pro Person oder pro Taxi?
Grundsätzlich ist ein Taxi nur als Ganzes zu bezahlen. Das bedeutet, der Fahrpreis ist gleich, ob Sie nun alleine oder zu zweit oder zu dritt im Taxi fahren.

Diese Regelung gilt für den so genannten Gelegenheitsverkehr. Anders geregelt ist dies üblicherweise beim Sammeltaxi, wie es zum Beispiel die Nachttaxen sind, die verschiedene Fahrgäste auf einer festen Route einsammeln und immer nur ein Stück weit befördern.

Auch bei Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Krankenhäusern kann davon abgewichen werden und die Fahrt ist eventuell pro Person zu bezahlen.
Kostet eine Oberklasselimousine mehr?
Ganz egal, ob Sie in einer Mercedes S-Klasse, im Opel Tiguan oder im VW Golf gefahren werden, alle Taxen eines Taxibezirks haben den gleichen Tarif! Nur weil er ein vermeintlich schickeres Fahrzeug hat, darf Ihnen der Taxifahrer keinen anderen Tarif im Taxameter einstellen.
Muss ein Betrunkener für Schäden haften?
Ja. Erbricht ein Betrunkener im Taxi, so muss er nicht nur die Reinigung zahlen, sondern im Fall dass das Taxi durch den Gestank eine bestimmte Zeit lang nicht genutzt werden kann, auch den Nutzungsausfall.





Habe ich betrunken einen Beförderungsanspruch?
Grundsätzlich besteht innerhalb des durch die jeweilige Gemeinde festgelegten Pflichtfahrgebietes eine Beförderungspflicht. Ein Taxifahrer darf eine Fahrt nicht willkürlich ablehnen.

Jedoch darf der Taxifahrer die Beförderung ablehnen, wenn es für ihn Anzeichen dafür gibt, dass die Betriebssicherheit gefährdet ist. Gründe hierfür können zum Beispiel die erhebliche Alkoholisierung des Fahrgastes sein. Aber auch eine erhebliche Verschmutzung des Fahrgastes, deutlich erkennbare Aggressivität oder eine ansteckende Krankheit des Fahrgastes können Gründe sein, dass die Beförderung abgelehnt werden darf.
Darf mich der Taxifahrer festhalten?
Wenn sie den Preis der Fahrt nicht oder nur teilweise bezahlt haben und verschwinden wollen, dann darf sie der Taxifahrer nach dem Selbsthilferecht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Amtsgericht Grevenbroich, Az.: 5Ds 6Js 136/00

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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