Ihre Rechte bei Problemen mit dem Gepäck
Auch bei Schiffsreisen sind Probleme mit dem Gepäck sehr ärgerlich, hier gelten besondere Regeln zur Entschädigung bei Problemen mit dem Gepäck.
Dazu steht im HGB § 664: "Für Schäden, die bei der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See durch (...) (durch) den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck entstehen, haften (...) der Beförderer und der ausführende Beförderer nach den (...) Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See.”Pauschalreisende können bei Gepäckverspätung einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückfordern. Nach der gängigen Reise-Rechtsprechung kann man allgemein sagen, dass dem Urlauber pro betroffenem Reisetag eine Minderung von etwa 20 bis 25 Prozent zusteht.
Bei Kreuzfahrten fällt die Minderung nach der Rechtsprechung höher aus. Hier gewährt sie, bezogen auf die beeinträchtigten Tage, eine Preisminderung von bis zu 50% der jeweiligen Unterbringungskosten. Erhält der Reisende das Gepäck jedoch nur einen Tag verspätet nach seiner Ankunft, so handelt es sich lediglich um eine geringfügige Beeinträchtigung, wofür keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden können.