Beachten Sie die Beschwerdefristen
Bei Kreuzfahrten und Schiffreisen gelten besondere Fristen, das gilt für die Beförderungsgesellschaft und den Passagier.
Sie können innerhalb eines Monats nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung eines Verkehrsdienstes eine Beschwerde bei einem Beförderer einreichen. Der Adressat der Beschwerde gibt binnen 20 Tagen eine mit Gründen versehene Antwort oder teilt - in begründeten Fällen - dem Passagier mit, wann mit einer Antwort zu rechnen ist. Die Frist für die Beantwortung darf zwei Monate ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten.Wird eine Beschwerde nicht innerhalb der 2 Monate beantwortet, so gilt sie als akzeptiert
den Terminalbetreiber richten, so muss er diese innerhalb von zwei Monaten nach der tatsächlichen
oder geplanten Durchführung des Verkehrsdienstes einreichen. Der Beförderer oder Terminalbetreiber muss dem Fahrgast innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde mitteilen, ob seiner Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Die Frist für die endgültige Beantwortung darf zwei Monate ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten.