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Sie sind ohne Ihr Gepäck am Ziel angekommen?

Fehlen am Reiseziel Ihre Koffer oder kommen verspätet an, dann dürfen Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Zwischen 5 und 30% des Tagesreisepreises stehen Ihnen pro Tag ohne Gepäck zu. Sie dürfen sich zudem die nötigsten Dinge des alltäglichen Lebens auf Kosten der Fluggesellschaft bzw. des Veranstalters kaufen. Sie müssen dabei aber den Schaden so gering wie möglich halten, also zum Beispiel keine teuren Markenartikel kaufen.

Informieren Sie Ihren Reiseveranstalter sofort über den Vorfall. Hierbei reicht es nicht aus, wenn Sie der Fluggesellschaft mündlich mitteilen das ihr Gepäck fehlt. Es ist auch nicht ausreichend, wenn Sie vom Reiseleiter vor Ort eine schriftliche Bestätigung bekommen. Schreiben Sie mit dem Reiseleiter alles genau auf und geben sie es an die Zentrale des Reiseveranstalters weiter.

Die mündliche Mitteilung gegenüber der Fluggesell-schaft genügt ebenso wenig wie die schriftliche Empfangsbestätigung der örtlichen Reiseleitung. Die schriftliche Anzeige oder die gemeinsam mit dem Reiseleiter aufgesetzte Niederschrift muss bei Pauschalreisen an die Zentrale des Reiseveranstalters weitergeleitet werden.

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