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Lufthansa-Streik: Was Passagiere zum mehrtägigen Streik jetzt wissen müssen

Von Mittwoch bis Freitag wollen die Flugbegleiter die gesamte Lufthansa-Flotte an den drei Flughäfen bestreiken: Frankfurt, Düsseldorf und München. Es sind an diesen Standorten alle Lang-, Mittel- und Kurzstrecken betroffen.


Wie erfahre ich, ob mein Flug vom Lufthansa-Streik betroffen ist?


Prüfen Sie auf Webseite der Lufthansa welche Flüge ausfallen werden. Ist Ihr Flug betroffen und wurde gestrichen, dann können Sie den Flug unter "Meine Buchungen" kostenfrei umbuchen oder stornieren.

Die Lufthansa hat den Buchungsbereich so eingerichtet, dass Sie Alternativvorschläge für Ihre geplante Route finden. Außerdem sendet die Lufthansa Kunden, die ihre Mobilfunknummer auf Lufthansa.com hinterlegt haben automatisch per SMS Informationen zu den gestrichenen Flügen.

Mein Flug ist gestrichen - wie erreiche ich mein Ziel trotzdem?


Die Lufthansa oder ihr Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen) hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Als Kunde können Sie diese Ersatzbeförderung per Telefon oder am Lufthansa-Schalter am Flughafen einfordern. Ist der Flug mehr als fünf verspätet, haben Sie als Fluggast auch das Recht, das Flugticket zurückzugeben und den Flugpreis erstattet zu bekommen. Dann gibt es kein Recht auf Erstazbeförderung mehr.

Die Lufthansa bietet ihren Fluggästen an, bei innerdeutschen Flügen, die gestrichen wurden, auf die Bahn auszuweichen. Dann tauschen Sie ihr Flugticket in eine Bahnfahrkarte. Auch diese Option können Sie auf der Lufthansa-Webseite im Bereich "Meine Buchungen" oder an Lufthansa Check-in-Automaten vornehmen.


Wer trägt die Kosten, wenn ich am Flughafen feststecke?


In der EU-Fluggastrechteverordnung ist festgelget, was eine Airline oder ein Reiseveranstalter leisten muss. Steckt ein Fluggast am Flughafen fest, ganz gleich, was der Grund der Verspätung ist, oder wer dafür verantwortlich ist, muss die Airline den Kunden versorgen. Dies bezieht sich auf eine Verpflegung mit Essen und Getränken. Wird der Flug auf einen anderen Tag verschoben, haben Sie das Recht auf eine Hotelübernachtung.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?


Eine Entschädigung müssen Airlines ihren Fluggästen im Falle eines Streiks nicht zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Streik wird als "außergewöhnliche Umstände" gewertet.

Und wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?


Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist die Frage, ob der Reiseveranstalter seiner Leistungspflicht nachgekommen ist. So haben Sie das Recht, den Reisepreis zu mindern, weil Sie eingie Tage später am Urluabsort eintreffen, weil Sie auf einen Ersatzflug warten müssen. Einen Schadensersatz wegen der verringerten Urlaubszeit erhalten Sie jedoch auch in diesem Fall nicht.





Kontakt zur Lufthansa:


  • Telefon Lufthansa: 069-86799799
  • Streik-Call-Center: 0800-8506070
  • Germanwings: 0180-6320320


  • Kontakt Flughäfen:


  • Flughafen Düsseldorf: 0211-421 0
  • Flughafen Köln/Bonn: 02203-404001
  • Flughafen Hamburg: 040-50750
  • Flughafen Frankfurt: 0180-53724636 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz)
  • Flughafen München: 089-97500
  • Flughafen Hannover: 0511-9770
  • Flughafen Stuttgart: 0711-9480



  • Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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