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Diese Entschädigung steht Ihnen als Bahnkunde im nationalen Bahnverkehr bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof zu:
Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof steht Ihnen als Bahnkunde eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zu. Bitte beachten Sie, bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Ab einer Verspätung von 120 Minuten am Zielbahnhof steht Ihnen als Bahnkunde eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zu. Bitte beachten Sie, bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Sollten Sie einen ICE-Sprinter-Aufpreis bezahlt haben, so wird dieser ab 30 Minuten Verspätung des ICE-Sprinters erstattet.
Sind Sie Inhaber einer Streckenzeitkarte des Nah- und Fernverkehrs, so werden Sie pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt.
Bei Zeitkarten des Nahverkehrs, dem Länder-Ticket oder dem Schönes-Wochenende-Ticket in der 2. Klasse erhalten Sie pro Fahrt ab einer Verspätung von 60 Minuten 1,50 € und in der 1. Klasse einen Betrag von 2,25 € als Entschädigung.
Bei Zeitkarten des Fernverkehrs erhalten Sie bei einer Verspätung von 60 Minuten in der 2. Klasse 5,00 € und in der 1. Klasse einen Betrag von 7,50 € als Entschädigung.
Sind Sie Inhaber einer Mobility BahnCard 100, so bekommen Sie bei einer Verspätung von 60 Minuten in der 2. Klasse 10,00 € und in der 1. Klasse einen Betrag von 15,00 € als Entschädigung.
Bei Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs bittet die Deutsche Bahn Sie als Kunde, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Entschädigungsbeträge von weniger als 4,00 € nicht ausgezahlt werden. Somit müssen Sie als Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs in der 1. Klasse mindestens zwei und in der 2. Klasse mindestens drei Verspätungen geltend machen und diese dann gesammelt bei der Deutschen Bahn einreichen.
Bei Zeitkarten werden Sie mit insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.
Sie als Fahrgast können in den oben aufgeführten Entschädigungsfällen wählen zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags.
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