Rechte & Pflichten bei wetterbedingten Ausfällen:
Bei Ausfall von Flügen aufgrund von wetterbedingungen haben Sie die folgenden Rechten und Pflichten.
Muss ich als Passagier auch dann pünktlich zum Flughafen, wenn mir schon im Voraus bekannt ist, dass der Flug große Verspätung hat?
Als Passagier sollten Sie immer zur ursprünglichen Abfertigungszeit am Flughafen sein, auch wenn Ihnen Verspätungen beispielsweise durch die Presse, das Internet oder SMS-Benachrichtigungen der Airlines bekannt sind! Anders verhält sich das, sofern Sie eine spätere Anreise an den Flughafen mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter explizit vereinbart haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass beispielsweise eine telefonische Vereinbarung später kaum bewiesen werden kann, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen. Reisen Sie nicht pünktlich zum Flughafen an besteht die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann und Sie ihn auf Grund Ihrer verspäteten Anreise nicht in Anspruch nehmen können. Je nach Buchungsklasse kann dann Ihr Flug als so genannter No-Show verfallen sein.
Müssen Passagiere von verspäteten Flügen die gesamte Wartezeit am Flughafen verbringen?
Zum Schutz Ihrer Rechte ist es ratsam, auch im Falle von sehr großen Verspätungen am Flughafen zu bleiben. Sie können sich jedoch am Schalter der Fluggesellschaft die ausdrückliche Bestätigung holen, dass der Flug frühestens zu einer bestimmten Zeit startet. Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, sollten Sie sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen.
Die Bahn ist bei Unregelmäßigkeiten oftmals eine Alternative!
Wichtig: Fluggäste von anderen Airlines müssen eine reguläre Fahrkarte der Deutschen Bahn kaufen. Eventuelle Erstattungsansprüche gegen die Fluggesellschaft müssen bei dieser geltend gemacht werden.
Aktuelle Fahrplaninformationen unter Telefon:
01805 - 99 66 33
(0,14 ¤/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)