Welche Rechte habe ich bei Streik?
Sollte Ihr Flug wegen eines Streiks des am Flug beteiligten Personals ausfallen, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rechte als Passagier. Diese Voraussetzungen sin zunächst zu prüfen.
Ein neuer Streik droht. Was kann ich tun, wenn mein Flug betroffen ist und storniert wird oder sich verspätet? Und wie sieht es mit einer Entschädigung aus?
Oftmals drohen die Lotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS), die Flugbegleiter, Piloten oder auch sonstige relevanten Mitarbeiter im Umfeld des Flugbetriebes mit Streik. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass es nun auch tatsächlich zum Streik kommt.
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Sollte es tatsächlich zu Streiks kommen, dann werden diese natürlich unweigerlich zu Flugausfällen und Verspätungen führen. Dass der angedrohte Streik, häufig in der Hauptreisezeit, ein kalkuliertes Druckmittel seitens der Gewerkschaft ist liegt auf der Hand.Die beste Reise-Kreditkarte
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Ein Streik kann es bedingen, dass Sie Ihre Reisepläne ändern und auf ein anderes Datum verschieben müssen. Dann haben Sie meistens die Möglichkeit Ihren Flug kostenlos auf einen anderen Flug mit gleichem Start und Ziel umzubuchen. Während des Streiks sind die Airlines in aller Regel bemüht, Sie auf eventuell durchgeführte alternative Flüge zu buchen. Bei einem streikbedingten Flugausfall sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihre Fluggesellschaft wenden um das weitere Vorgehen zu klären.
Kostenfreie Nummer der Lufthansa, unter der Sie Informationen zu Ihren Buchungen erhalten:
0800 / 8 50 60 70
Welche Rechte haben Sie, wenn ein Flug wegen Streik storniert wird?
Wenn ein Flug wegen des Streiks gestrichen wird, kann der Kunde ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück - entweder von der Lufthansa oder vom Reisebüro, das das Ticket verkauft hat. Die Lufthansa listet ausgefallene und verspätete Flüge im Internet unter www.lufthansa.com (Ankunft und Abflug) auf.
Welche Rechte haben Sie, wenn ein Flug sich wegen Streik verspätet?
Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Welche Entschädigungen stehen Ihnen bei streikbedingten Unannehmlichkeiten zu?
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand.