Flugrechte
Informationen über die Regelung des Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, VO (EG) vom 2. Dezember 2004, wirksam ab 17.02.2005.
Bei Verspätungen und Flugausfall haben Sie als Passagier verschiedene Rechte, über die wir Sie auf diesen Seiten informieren.
Neu sind auch Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen des gebuchten Fluges von mehr als zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, mehr als drei Stunden bei Flügen bis 3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für längere Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können die Passagiere zwischen einer Rückerstattung des Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen wählen.
Gestrandet am Flughafen?
Ihr gebuchter Flug ist verspätet, der Abflug verzögert sich, oder Sie können Ihren gebuchten Flug auf Grund einer Überbuchung seitens der Airline nicht antreten? Informieren Sie sich hier über Ihre Fluggastrechte.
Wenn der Flug wegen Nebel, Streik oder eines technischen Defektes nicht durchgeführt wird, sind Sie ebenfalls nicht ganz ohne Ansprüche. Auch wenn viele Fluggesellschaften dies gerne mit dem Hinweis auf höhere Gewalt ausschliessen.
Welche Ansprüche haben Sie, wenn es Probleme im Ablauf Ihrer Flugreise gibt? An wen müssen Sie sich wenden, wenn Ihr Flug Verspätung hat oder Ihr Gepäck auf der Reise verloren ging oder beschädigt wurde? Infos zu diesen und weiteren wichtigen Fragen erhalten Sie auf dieser Seite.
Ihr Recht als Fluggast:
![]() | Ihr Flug verzögert sich mehr als zwei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 1.500 km vom Abflughafen entfernt: |
> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung | |
![]() | Ihr Flug verzögert sich mehr als drei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 3.500 km vom Abflughafen entfernt: |
> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung | |
![]() | Ihr Flug verzögert sich mehr als vier Stunden und Ihr Flugziel ist über 3.500 km vom Abflughafen entfernt: |
> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung | |
![]() | Ihr Flug verzögert sich mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles: |
> Rückerstattung des Flugpreises oder Rückflug bei der Verspätung eines Anschlussfluges | |
Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass der Passagier eine Reservierung hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist, bzw. insofern keine konkrete Boarding-Time angegeben war, dass der Reisende sich 45 Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat. |
Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Flugausfall, Überbuchung oder Flugabsage:
Bei einer Überbuchung erhalten am Flughafen zurück gelassene Passagiere 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3500 Kilometer und 600 Euro für längere Strecken. Wenn Flüge kurzfristig gestrichen werden und eine Reservierung dafür vorlag, steht den Reisenden erstmals eine Entschädigung zu. Die höheren Ausgleichszahlungen gelten nicht wie bisher nur für Linenflüge, sondern auch für Charterflüge.
Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Gepäckverlust oder einem Unfall während Ihrer Flugreise:
Bereits seit Mitte 2004 gelten auch international neue Schadenersatzregeln: Das Montrealer Übereinkommen löste das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 ab und verbesserte die Ansprüche von Flugreisenden im Falle eines Unfalls, bei Verspätungen und bei Gepäckverlust.