Flug annulliert? Entschädigung bei Flugausfall
Immer wieder kommt es vor, dass Airlines Flüge nicht nur verschieben, sondern Flüge sogar annulliert werden. Wird ein Flug gestrichen, dann haben Sie als Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung. Lesen Sie unter welchen Voraussetzungen Sie nach EU-Fluggasrecht Geld bekommen.
Wann bekomme ich eine Entschädigung bei Flugausfall?
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben im Überblick:- Wird der Flug annulliert, können Sie eine Entschädigung wählen: volle Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort.
- Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annuliert, besteht eventuell Anspruch auf zusätzliche Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro.
- Keinen Anspruch haben Sie, wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, z.B. Streik, annulliert wurde.
- Eine Annulierung liegt auch vor, wenn der Flug mehrere Stunden vorverlegt wird. Dann haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung
Wie bekomme ich meine Entschädigung?
Gehen Sie nach den folgenden Schritten vor, um eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung zu bekommen, wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug davon erfahren haben:- 1) Lassen Sie sich am Flughafen von der Airline Annullierung und Grund bestätigen.
2) Ermitteln Sie Ihre Ansprüche.
3) Erstellen Sie ein passendes Musterschreiben, z.B. mit der Vorlage vom unabhängigen Ratgeberportal Finanztip, die sie hier herunterladen können.
4) Schicken Sie das Musterschreiben an die Airline.
5) Weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle.