Entschädigung bei Fernbus Verspätungen
Das EU-Recht regelt die Rechte von Fahrgästen die mit dem Fernbus reisen. Lesen Sie was zu tun ist, wenn der Fernbus eine Verspätung hat und wann Sie eine Entschädigung erhalten.
Das Reisen mit dem Fernbus liegt im Trend als gute und zuverlässige Alternative zu Bahn oder Flugzeug. Auch wenn Fernbusse bislang weniger von regelmäßigen Streiks betroffen sind wie Kunden von Airlines oder der Bahn, kann es doch auch zu Fernbus Verspätungen oder dem Ausfall einer Fahrt oder eines Busses kommen. Dann ist es wichtig die Rechte zu kennen.
Welche Rechte bei Verspätung?
Bei Ausfall oder Verspätung haben Sie während der Wartezeit immer das Recht auf angemessene und rechtzeitige Information über die Gründe und Umstände der Verspätung. Doch die Passagierrechte bei Fernbusreisen, die in der sogenannten EU-Fahrgastverordnung geregelt sind, sind noch weitreichender und betreffen zum Beispiel auf den Verlust von Gepäck oder einen Unfall.Bei einer Verspätung kommt es bei der Frage der Entschädigung im erstsen Schritt vor allem auf die Klärung von zwei Fragen an:
- 1. Wieviel Kilometer beträgt die Distanz der betreffenden Fernbusreise?
Eine Busreise gilt als "Fernreise", wenn die Distanz mindestens 250 Kilometer beträgt. Nur diese Reisen fallen unter die Regelung.
- 2. Wieviel Stunden beträgt die Dauer der Verspätung?
Die Dauer ist wichtig, um zu klären, welche Art von Entschädigung vom Betreiber des Fernbusses gefordert werden kann.
Fernbus und Verspätung: Das Wichtigste in Kürze
- Wahlrecht: Beträgt die Verspätung der Reise mit dem Fernbus mehr als zwei Stunden, haben Sie ein Wahlrecht bei der Art der Entschädigung.
- Erstattung oder Beförderung: Sie können sich den Fahrtpreis erstatten lassen oder erhalten eine alternative Beförderung zum Endziel ohne Zusatzkosten.
- Beschwerde: Werden diese Arten der Entschädigung nicht angeboten, können Sie sich beschweren und eine 150%-ige Erstattung des Fahrpreises verlangen.
- Versorgung und Übernachtung: Bei mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel oder mehr als 90 Minuten Verzögerung bei der Abfahrt, gibt es außerdem Anrecht auf Mahlzeiten und Getränke und - falls notwendig - eine Unterkunft.
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