Fahrgastrechte bei Fernbus Unfall
Was passiert, wenn es bei einer Fahrt mit dem Fernbus zu einem Unfall kommt? Lesen Sie, wann Sie bei einem Fernbus Unfall ein Anrecht auf Entschädigung haben und wie Sie diese erhalten.
Die Reise mit der Bahn ist zu teuer? Die Airline streikt mal wieder? Mehr und mehr Fahrgäste entscheiden sich für die Reise mit dem Fernbus. Bei innerdeutschen Reisen ist dies eine sehr gute Alternative, denn die Strecken sind nicht zu lang und das Streckennetz mittlerweile gut ausgebaut. Doch was, wenn es mit dem Fernbus zu einem Unfall kommt? Wer ist dann in der Haftung, wenn Personen oder Gepäck zu Schaden kommen? Das EU-Recht regelt solche Fälle. Lesen Sie im Ratgeber, welche Rechte Sie bei einem Unfall mit dem Fernbus haben.
Welche Rechte haben Fernbus Fahrgäste bei einem Unfall?
Kommt es bei einer Fernbusreise zu einem Unfall oder einer Panne aus der eine Verspätungoder ein Personen- oder Gepäckschaden entsteht, kommt es zu rechtlichen Ansprüchen in Form einer Entschädigung. Der Anbieter der Fernbusreise ist dann in der Pflicht dem Fahrgast Hilfe zu leisten. Die Hilfe soll gemäß EU-Recht in einer zweckmäßigen Form erfolgen.
Wir Ihr Gepäck oder sonstiges Eigentum bei einem Unfall mit dem Fernbus beschädigt oder geht es verloren, muss eine Entschädigung erfolgen. So ist bei Schäden am Gepäck zum Beispiel eine angemessene finanzielle Entschädigung an den Fahrgast zu zahlen. Der Gesetzgeber hat dabei eine maximale Entschädigung festgelegt. Im Fall von Gepäckschäden beträgt diese Zahlung bei maximal 1.200 ¤ pro Schaden.
Kommt es zu einem Unfall bei dem Personen Schaden nehmen, ist bei Reisen mit einer Entfernung von mehr als 250 Kilometern ebenfalls eine finanzielle Entschädigung vom Busunternehmen zu leisten. Sollte es sogar zu einem Todesfall kommen, dann können Angehörige die Entschädigung beanspruchen.
In jedem Fall muss das Fernbusunternehmen bei einem Unfall immer auch unmittelbare Unterstützung gewähren. Dazu zählen Maßnahmen wie Erste Hilfe, die Bereitstellung von Nahrung oder warmer Kleidung, Beförderung und Unterkunft.
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