Fahrgastrechte bei Fernbus Gepäckverlust
Was passiert, wenn es bei einer Fahrt mit dem Fernbus zu einem Verlust von Gepäck kommt? Lesen Sie, wann Sie ein Anrecht auf Entschädigung haben, wenn am Ankunftsort plötzlich der Koffer weg ist.
Stellen Sie sich diese Situation vor: Der Fernbus kommt am ZOB an und sie gehen zu den Gepäckfächern, um sich vom Fahrer ihren Koffer geben zu lassen. Doch dann: Der Koffer ist weg! Auch nach gründlichem Suchen im gesamten Gepäckfach des Fernbusses und auf dem Bürgersteig rund um den Bus stellt sich raus: Das Gepäckstück ist verschwunden, der Koffer nicht auffindbar. Was tun? Welche Rechte habe ich nun als Fernbus-Fahrgast? Gibt es eine Entschädigung? Das EU-Recht regelt solche Fälle. Auch ein neues Gerichtsurteil des Amtsgericht München nimmt Bezug auf den Fall eines Gepäckverlustes im Rahmen der immer beliebter werdenden Fernbusreisen. Lesen Sie im Ratgeber, welche Rechte Sie besitzen.
Welche Rechte haben Fernbus Fahrgäste bei Gepäckverlust?
Bei Fernbusreisen innerhalb der Europäischen Union sind die Rechte der Fahrgäste grundsätzlich in einer Verordnung (Nr. 181/2011) klar geregelt. Demnach sind die Fernbusunternehmen in der Haftung, wenn es zu einem Verlust oder der Beschädigung eines Gepäckstücks während der Reise kommt. Die Haftung des Fernbusunternehmens ist auf maximal 1.200 Euro pro Koffer festgelegt.
Nun gibt es ein neues Urteil des Amtsgericht München (AZ: 283C 5956/15), da eine Klägerin nach dem Verlust ihres Koffers gegen ein Busunternehmen geklagt hatte. Das Gericht entschied, dass Fernbusunternehmen auch die Pflicht haben, Gepäckstücke des Fahrgastes zwischen Abfahrts- und Zielort zu transportieren. Das Beförderungsentgelt beinhaltet also den sachgemäßen Transport von Fahrgast und Gepäck. Kommt es zum Verlust des Koffers, muß das Fernbusunternehmen eine Entschädigung leisten.
Verlust oder Diebstahl?
Nach Auskunft der Fernbusunternehmen kommen die Verluste von Gepäckstücken bei Fernbusreisen selten vor. Doch mit steigender Beliebtheit der Busreisen, steigt auch das Risiko eines Gepäckverlustes. Dies auch deshalb, weil die Fernbusse oft mehrere kurze Zwischenstopps machen und Fahrgäste dann ein- und aussteigen. Da kann es schnell zu einer Verwechslung oder gar einem Diebstahl des Koffers kommen.
Um die Haftungsfrage zu klären, ist es wichtig festzustellen, wo sich der Koffer zum Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls befand. Wurde das Gepäckstück vom Fahrgast an den Busfahrer übergeben und dann im Verlaufe der Busfahrt zum Zielort aus dem geöffneten Gepäckraum entwendet, ist das Fernbusunternehmen in der Haftung. Wurde das Gepäckstück bereits an den Fahrgast übergeben und stellt dieser den Koffer zum Beispiel auf dem Gehsteig ab und das Gepäck ist dann verschwunden, dann haftet der Fahrgast selbst.
Wie hoch ist die Entschädigung?
In der Praxis ist immer wieder die Höhe der Entschädigung ein strittiges Thema. Nachdem der Fahrgast nachgewiesen hat, dass sich das Gepäck im Gewahrsam des Busunternehmens befand, muss der Fahrgast nun auch nachweisen, welchen Wert Koffer und Inhalt darstellten.
Auf Nummer sicher, so raten Experten, kann man nur gehen, wenn man vor dem Einchecken des Koffers ein Foto des Inhaltes macht und entsprechende Quittungen für Gepäckstück und wertvollen Inhalt aufbewahrt und im Verlustfall vorlegen kann. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Höhe des Anspruchs auf Entschädigung sich nach dem sogenannten Zeitwert des Gepäcks richtet. In der juristischen Praxis ist das in der Regel die Hälfte des Neuwertes. Weiterer Tipp: Wertgegenstände wie Computer oder Kamera niemals in den Koffer, immer in das Handgepäck verstauen.
Ihre Ansprüche machen sie durch eine Anzeige bei der Polizei geltend und durch die schriftliche Anzeige beim Busunternehmen. Sollten Sie dort keine zufriedenstellende Entscheidung erhalten, bleibt der Weg zur sogenannten Schlichtungsstelle für öffentlichen Nahverkehr (SÖP).
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