Entschädigung bei Flugverspätung
Gibt es bei Flugverspätung eine Entschädigung oder Erstattung?
In der sogenannten EU-Verordnung 261/2004 ist festgehalten, welche Passagierrechte Fluggäste im Fall einer Flugverspätung zustehen. Es kommt dabei auf bestimmte Voraussetzungen an, unter denen der Fluggast entweder Versorgungsleistungen oder eine Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung einfordern kann. Zu den Versorgungsleistungen zählen z.B. kostenlose Getränke oder Snacks. Aber auch eine Unterkunft können Fluggäste im Rahmen der Passagierrechte verlangen. Ob eine Entschädigung oder Erstattung verlangt werden kann und wie hoch diese ausfällt hängt vor allem von der Dauer der Verspätung und der Entfernung ab. Die Details lesen Sie in der folgenden Übersicht.Unsere Empfehlung: Die beste Reise-Kreditkarte
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Unter welchen Voraussetzungen gibt es eine Entschädigung?
Die Passagierrechteverordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten. Es ist dabei nicht entscheidend, wo sich der Geschäftssitz der Airline befindet, mit der Sie aus der EU verreisen. Die Verordnung ist auch dann anzuwenden, wenn Sie aus einem Drittstaat in die EU fliegen und an einem Flughafen der EU landen. Voraussetzung hier: Die Airline muss ihren Sitz in der EU haben.Damit Sie eine Entschädigung bei Flugverspätungen erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Achten Sie daher darauf, dass Sie bis spätestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugszeit am Check-In Schalter eingecheckt haben. Ein gültiges Ticket für den verspäteten Flug (und nur den) ist eine weitere Voraussetzung. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht im übrigen bei Ereignissen wie Streik, der Sperrung des Flughafen oder eines Luftraums. Auch aus einer Verspätung, die wetterbedingt ist, folgt kein Anspruch auf Entschädigung.
Kommt es zu einer Verspätung, die mehr als drei Stunden beträgt, dann wird diese Flugverspätung mit einem Flugausfall gleichgestellt. Nach EU-Recht muss die Fluggesellschaft dann eine Ausgleichszahlung auszahlen. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich ist. Die Höhe der Entschädigung ist ebenfalls rechtlich geregelt und beträgt je nach Fall zwischen von 250 und 600 Euro.
Wieviel Geld gibt es bei Flugverspätung?
Die Höhe des Erstattungsbetrages ist abängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung:
- Dreistündige Verspätungen für Distanzen von 3.500 Kilometer oder mehr: 600 Euro
- Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: 400 Euro
- Flüge kürzer als 1.500 Kilometer: 250 Euro
- Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können Sie von Ihrem Flug zurücktreten. Sie erhalten den vollen Ticketpreis erstattet.
Welche Formen der Entschädigung gibt es noch?
Wer keine Entschädigung in Form von Geld wünscht, sondern trotz der Flugverspätung pünktlich an den Zielort kommen will oder muss, der kann alternativ auch andere Beförderungsformen von der Airline verlangen, zum Beispiel einen Bustransfer. Mehr und mehr Reisende steigen im Fall einer Verspätung oder eines Streiks auf Busverbindungen um. Die Pasagierrechte als Busreisender finden Sie hier.
Kommt es zu einer wetterbedingten Verspätungen, dann kann in besonderen Fällen auch dann die Airline für die Verspätung haftbar gemacht werden und muss eine Entschädigung zahlen. Zum Beispiel, wenn die Airline nicht ausreichend auf einen Kälteeinbruch reagiert und das Flugzeug nicht starten kann.
Kommt es zu einem Flugausfall wegen Streik, dann haben Sie Anspruch auf sogenannte Versorgungsleistungen. Dies können zum Beispiel Leistungen in Form von Getränken oder Essen sein. Auch kostenlose Telefonate oder Internetzugang zählen dazu. Gibt es keine Möglichkeit weiterzureischen, dann ist auch eine Hotelübernachtung von der Airline zu bezahlen.