Fernbus
Seit einiger Zeit bieten Fernbusse eine attraktive und kostengünstige Alternative zu Flug und Bahn. Welche Rechte haben Sie jedoch bei Problemen, wie zum Beispiel einer Verspätung? Alle wichtigen Antworten zu den Passagierrechten bei Fernbusreisen in diesem Ratgeber.
Auf dieser Seite stellen wir für Sie die aktuelle Situation dar und informieren Sie über den aktuellen Stand der Rechtslage.
Verspätung bei Busreisen
![]() | Sollte sich die Abfahrt eines Fernbusses, mit einer geplanten Fahrtzeit von mehr als drei Stunden um mehr als 90 Minuten verspäten, so muss der Fahrgast vom Busunternehmen während der Wartezeit mit Getränken und Essen entsprechend der Zeit versorgt werden. Dies gilt ebenso bei ausgefallenen Fahrten. |
![]() | Sollte sich die Abfahrt eines Fernbusses um mehr als 2 Stunden verzögern oder die Fahrt annuliert werden, hat der Fahrgast prinzipiell die Wahl ob er den Ticketpreis erstattet haben will oder ob er vom Busunternehmen so schnell wie möglich unter den selben Bedingungen an sein Ziel gebracht werden will. Sollte der Fahrgast diese Wahl nicht erhalten, so steht ihm zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises eine Entschädigung in Höhe des halben Fahrpreises zu. |
Einzige Ausnahme zur Verpflichtung des Busunternehmens tritt dann ein, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch nicht normale Witterungsbedingungen oder auch Naturkatastrophen verursacht werden. Hierzu zählt auch die im Winter häufiger vorkommende Schneestürme, welche den Verkehr auf den Autobahnen teilweise lahm legen. |
Busreisen - eine günstige Alternative
Wer günstig innerhalb Deutschlands reisen will, dem bietet sich seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit einen der verschiedenen Busanbieter zu nutzen. Gerade bei jüngeren und flexibleren Fahrgästen erfreut sich das Busangebot auf Grund der äußerst günstigen Preise einer großen Beliebtheit. Die verschiedenen Anbieter locken neben den günstigen Preisen auch mit kostenlosem WLAN, einer Sitzplatzgarantie und häufig auch mit einer Bordverpflegung.
Wie sieht es bei Problemen aus?
Wir alle standen bereits in einem oder mehreren Staus auf der Autobahn oder waren bereits Unfälle in unterschiedlicher Größe verwickelt. Häufig verzögern unvorhersehbare Ereignisse die Reise auf den Straßen Deutschlands die Reisezeit um unterschiedlich lange Zeit. Die Reisebusse, welche häufig mehrere Stops in Deutschland anfahren und teilweise vor Ihrem eigentlichem Fahrtbeginn bereits auf einer anderen Route unterwegs waren sind hiervon besonders betroffen. Mit längeren Verspätungen muss deshalb nicht immer gerechnet werden, die Wahrscheinlichkeit ist grundsätzlich jedoch sehr hoch.
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Anspruch auf Entschädigung bei Unfällen?
Sollten Sie bei einem Busunglück während einer Fernreise verletzt werden, so haben Sie gemäß den geltenden nationalen Rechtsvorschriften Anspruch auf Entschädigung. Im Falle eines Todes erhalten die Angehörigen die Entschädigung. Die maximale Zahlung, die Sie erhalten können kann in keinem Fall 220 000 Euro je Fahrgast überschreiten.Auch wenn Ihre Gepäckstücke beschädigt oder zerstört werden, erhalten Sie nach geltendem Recht eine Entschädigung. Pro Gepäckstück kann jedoch höchstens eine Entschädigung von 1 200 Euro pro Gepäckstück. Sollten jedoch Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen beschädigt werden, so entspricht die Entschädigung stets dem Wiederbeschaffungswert.
Beschwerdefristen
Sollten Sie er Ansicht sein, dass Ihre Rechte missachtet wurden oder Sie nicht rechtens Behandelt wurden, so können Sie sich beim entsprechenden Busunternehmen innerhalb von drei Monaten nach dem betreffenden Vorfall beschweren. Das Reiseunternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren und Ihnen spätestens drei Monate nach Eingang der Beschwerde einen endgültigen Bescheid geben. Da die Busunternehmen in der Regel genauso wie alle anderen Unternehmen Ihre eigenen Interessen im Vordergrund sehen kann es auch dazu kommen, dass Sie nur eine unzufriedenstellende Antwort erhalten. In einem solchen Fall können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.