Entstandene Kosten durch die Verspätung der Bahn
Mein Zug hatte Verspätung. Werden die mir dadurch entstandenen Kosten erstattet?
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr, haben Sie als Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen um zu Ihrem Fahrtziel zu gelangen. Die Kosten für beispielsweise Bus oder Taxi werden Ihnen bis maximal 80 ¤ erstattet.Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und Sie Ihr Ziel ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen können. Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungs-kosten erstattet.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie für die Kostenerstattung diese nachweisen müssen. Vergessen Sie also nicht, sich beispielsweise vom Taxi eine Quittung über die Fahrtkosten geben zu lassen oder Ihre Busfahrkarte nicht weg zu werfen.