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Habe ich bei Flugausfall oder Verspätung zusätzliche Ansprüche?
Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters, zum Beispiel Schneefall, gesperrt werden muss, dann gilt das als höhere Gewalt und die Fluggesellschaften müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen! Anders ist es jedoch, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wird. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar. Sicherlich werden im Falle von schneebedingten Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr die Airlines versuchen, diese Flugausfälle oder Flugverspätungen generell als höhere Gewalt einzustufen, so dass unter Umständen oftmals nur der Klageweg bleibt, um Ansprüche gegen die Airlines geltend zu machen.
Muss ich als Passagier auch dann pünktlich zum Flughafen, wenn mir schon im Voraus bekannt ist, dass der Flug große Verspätung hat?
Als Passagier sollten Sie immer zur ursprünglichen Abfertigungszeit am Flughafen sein, auch wenn Ihnen Verspätungen beispielsweise durch die Presse, das Internet oder SMS-Benachrichtigungen der Airlines bekannt sind! Anders verhält sich das, sofern Sie eine spätere Anreise an den Flughafen mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter explizit vereinbart haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass beispielsweise eine telefonische Vereinbarung später kaum bewiesen werden kann, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen. Reisen Sie nicht pünktlich zum Flughafen an besteht die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann und Sie ihn auf Grund Ihrer verspäteten Anreise nicht in Anspruch nehmen können. Je nach Buchungsklasse kann dann Ihr Flug als so genannter No-Show verfallen sein.
Müssen Passagiere von verspäteten Flügen die gesamte Wartezeit am Flughafen verbringen?
Zum Schutz Ihrer Rechte ist es ratsam, auch im Falle von sehr großen Verspätungen am Flughafen zu bleiben. Sie können sich jedoch am Schalter der Fluggesellschaft die ausdrückliche Bestätigung holen, dass der Flug frühestens zu einer bestimmten Zeit startet. Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, sollten Sie sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen.
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