Flugausfälle an den Flughäfen und bei zahlreichen Fluggesellschaften. Sind Sie von Flugverspätungen betroffen? Hier werden Sie über das Reiserecht und Ihre Fluggastrechte informiert. | Information about your flightright.

PASSAGIERRECHT.DE | Entschädigung bei Flugausfall, Flugverspätung, Flugverzögerung und Gepäckverlust

Passagierrecht.de - das Infoportal für die Rechte von Passagieren und Reisenden im Flugzeug, im Bus, im Zug und auf Schiffen / Kreuzfahrtschiffen.

Welche Rechte haben Sie als Passagier, wenn Ihr Flug Verspätung hat, der Flug ausfällt, der von Ihnen gebuchte Flug überbucht ist oder Ihr Gepäck verloren geht? Welche Entschädigungen stehen Ihnen bei Flugausfall, Flugverspätung, Flugverzögerung, Flugannullierung oder Gepäckverlust zu?

Ihre Fluggastrechte als Flugpassagier und Fluggast bei Flugverspätung und Flugverzögerung:

Aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung haben europäische Flugpassagiere weiterreichende Rechte und Ansprüche in den Fällen verweigerter Flugtransporte, -stornierungen und bei Flugverspätungen.

Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt.

Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass der Passagier eine Reservierung hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist bzw. insofern keine konkrete Boarding-Time angegeben war, dass der Reisende sich 45 Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat.

Eine Liste und Übersicht der internationalen Fluggesellschaften und Airlines weltweit erhalten Sie hier.

Ihr Recht als Bahnkunde:

Welche Rechte haben Sie als Bahnkunde bei Verspätungen der Bahn und bei Zugausfällen? Ist die Deutsche Bahn Ihnen als Fahrgast gegenüber in der Pflicht auf Entschädigung oder können Sie bei Verspätungen Ihr Geld zurück verlangen oder einen Gutschein geltend machen? Hier erhalten Sie Informationen zu Ihren Rechten als Bahnpassagier.

Fluggastdaten USA:

Fluggastdaten - welche Daten über Sie erhält das US-Ministerium für Heimatschuz bei Ihrer Reise nach Amerika?

Hier ist die Liste der 34 persönlichen Informationen, der sogenannte PNR (Personal Name Record).

> zur Liste (Langversion)
> zur Liste (Kurzversion)

 

Eventueller Fluglotsen Streik August 2011:

Die Deutsche Flugsicherung hat im Tarifstreit die Schlichtung angerufen. Somit ist der für Dienstag, den 09.08.2011 geplante Streik der Fluglotsen erst einmal abgesagt.

(Stand 09.08.2011 - 0.10 Uhr)


Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - Streikankündigung für Dienstag, den 09.08.2011:

Nachdem der Streik letzte Woche nicht statt gefunden hat, kündigte die Gewerkschaft GdF nun erneut einen bundesweiten Streik an. Am Dienstagvormittag sollen die Fluglotsen die Arbeit für sechs Stunden niederlegen.

Am Mittwoch vergangener Woche hatte die GdF den für Donnerstag, den 04.08.2011 geplanten Streik absagen müssen. Das Arbeitsgericht hatte eine Tarifforderung für nicht rechtmäßig erklärt. Diese Forderung wurde nun fallengelassen, so dass sich die GdF nun mit Ihrem Streikvorhaben auf der rechtlich sicheren Seite wähnt. Wie schon letzte Woche, will die Deutsche Flugsicherung (DFS) nach eigenen Angaben wieder gerichtlich gegen die Streikpläne vorgehen.

Das zuständige Gericht in Frankfurt soll noch heute am Montag, den 08.08.2011 darüber entscheiden, ob der angekündigte Streit rechtswidrig ist.

(Stand 08.08.2011 - 14 Uhr)

 

Droht ein Fluglotsenstreik in Deutschland und geht dann der Urlaub für viele Reisenden sprichwörtlich baden?

Die Lotsen der Deutschen Flugsicherung haben sich Anfang August in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für Streiks ausgesprochen. 95,8 Prozent der Mitglieder der Gewerkschaft GdF (Gewerkschaft der Fluglotsen) votierten für Arbeitsniederlegungen. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass es nun auch tatsächlich zum Streik kommt!

Der Arbeitgeber, die Deutsche Flugsicherung (DFS), legte inzwischen ein verbessertes Angebot vor. Über dieses wird die Gewerkschaftsspitze der GdF nun am Dienstag, den 02. August 2011 beraten. Das Angebot der Arbeitgeber sieht Gehaltserhöhungen im Umfang von 5,2 Prozent vor.

Die Gewerkschaft fordert für die rund 5.500 Beschäftigten 6,5 Prozent mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen wie eine Reduzierung der Überstunden.

Sollte es tatsächlich zu Streiks kommen, dann werden diese natürlich unweigerlich zu Flugausfällen und Verspätungen führen. Dass der angedrohte Streik in der Hauptreisezeit ein kalkuliertes Druckmittel seitens der Gewerkschaft ist liegt auf der Hand. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Deutsche Flugsicherung sich zum Buhmann der Nation machen wird und es tatsächlich zu einem Fluglotsenstreik während der Sommerferien kommen lässt.

(Stand 02.08.2011 - 11 Uhr)

Schnee und Eis an den Flughäfen -
welche Rechte haben Passagiere bei einem
Flugausfall oder bei Verspätungen?

Gestrichene Flüge an den deutschen Flughäfen, welche Ansprüche können Passagiere geltend machen, wenn ihre Flüge ausfallen, gestrichen werden oder sich verspäten? Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn es wegen Schnee und Eis zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt?.

Schnee und Eis an Flughäfen führen zu Flugausfällen und Flugverspätungen - was tun als Passaagier?

Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere im Falle von Flugausfällen und Flugverspätungen umfassend informieren und betreuen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende bei wetterbedingten Flugausfällen und Flugverspätungen meistens aber nicht.


Welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn ein Flug ist durch das Schneechaos ausgefallen oder verspätet ist?

Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und Status ihres Fluges zu informieren und sie über ihre Rechte aufzuklären. Ab zwei Stunden Verspätung haben die Reisenden zudem Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der gebuchte Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften eine Übernachtung zahlen. Weiter ist es Pflicht, dass die Fluggesellschaften den Passagieren Telefonate ermöglichen, um beispielsweise abholende Personen am Zielflughafen über den Flugausfall oder die verspätetet Ankunft zu informieren.


Muss die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbieten?

Ja, dazu ist die Fluggesellschaft verpflichtet. Sollten Passagiere auf der gebuchten Reise bestehen, dann muss die Fluggesellschaft einen Platz im verspäteten Flugzeug oder auf einem Ersatzflug anbieten. Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können die Reisenden sich aber entscheiden, ob sie vom Flug zurücktreten möchten, oder einen Ersatzflug nutzen möchten. Sollte auf den Flug verzichtet werden, muss die Fluggesellschaft dann den vollen Flugpreis erstatten.

 

Habe ich bei Flugausfall oder Verspätung zusätzliche Ansprüche?

Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters, zum Beispiel Schneefall, gesperrt werden muss, dann gilt das als höhere Gewalt und die Fluggesellschaften müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen! Anders ist es jedoch, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wird. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar. Sicherlich werden im Falle von schneebedingten Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr die Airlines versuchen, diese Flugausfälle oder Flugverspätungen generell als höhere Gewalt einzustufen, so dass unter Umständen oftmals nur der Klageweg bleibt, um Ansprüche gegen die Airlines geltend zu machen.


Muss ich als Passagier auch dann pünktlich zum Flughafen, wenn mir schon im Voraus bekannt ist, dass der Flug große Verspätung hat?

Als Passagier sollten Sie immer zur ursprünglichen Abfertigungszeit am Flughafen sein, auch wenn Ihnen Verspätungen beispielsweise durch die Presse, das Internet oder SMS-Benachrichtigungen der Airlines bekannt sind! Anders verhält sich das, sofern Sie eine spätere Anreise an den Flughafen mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter explizit vereinbart haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass beispielsweise eine telefonische Vereinbarung später kaum bewiesen werden kann, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen. Reisen Sie nicht pünktlich zum Flughafen an besteht die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann und Sie ihn auf Grund Ihrer verspäteten Anreise nicht in Anspruch nehmen können. Je nach Buchungsklasse kann dann Ihr Flug als so genannter No-Show verfallen sein.


Müssen Passagiere von verspäteten Flügen die gesamte Wartezeit am Flughafen verbringen?

Zum Schutz Ihrer Rechte ist es ratsam, auch im Falle von sehr großen Verspätungen am Flughafen zu bleiben. Sie können sich jedoch am Schalter der Fluggesellschaft die ausdrückliche Bestätigung holen, dass der Flug frühestens zu einer bestimmten Zeit startet. Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, sollten Sie sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen.

 

Telefonnummern unter der Sie Informationen zu Ihrer Flugbuchung erhalten:

Lufthansa:
0800 - 8 50 60 70*

Condor: 01805 - 767 757**

SWISS International Airlines: 01803 - 000 337****

AUA Austrian Airlines: +43 - (0) 5 1766 1001

Air Berlin: 0800 - 5 737 8000*

TUIfly: 01805 - 88 44 00**

Germanwings: 0900 - 19 19 100***

Germania: 01805 - 737 100**

Air France: 01805 - 830 830**

KLM Royal Dutch Airlines: 01805 - 214 201**

British Airways: 01805 - 266 522**

Finnair: 01805 - 010 466**

SAS Scandinavian Airlines: 01805 - 11 70 02**

Emirates: 01805 - 42 56 52**

Singapore Airlines: 069 - 719 52 00

Icelandair: 069 - 29 99 78

TAM Airlines Brazil: 0800 - 000 11 65*

TAP Air Portugal: 01803 - 00 03 41****

Aegean Airlines: 030 - 210 626 1000

Aer Lingus: 01805 - 133 209**

Air New Zealand: 0800 - 181 77 78*

United Airlines: 069 - 500 703 87

Qantas Airways Australia: 01805 - 250 620**

* kostenfrei | ** 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min. | *** 0,99 €/Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom - Mobilfunktarife können abweichen | **** 0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.

Aktuelle Abflüge und Ankünfte in:

>>> Berlin / Tegel + Schönefeld
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Bremen
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Dortmund
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Dresden
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Frankfurt am Main
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Hamburg
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Hannover
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Köln / Bonn
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Stuttgart

Flugverzögerung mehr als 2 Stunden, Flugstrecke kürzer als 1500 km
Flugverzögerung mehr als 3 Stunden, Flugstrecke kürzer als 3500 km
Flugverzögerung mehr als 4 Stunden, Flugstrecke weiter als 3500 km
Flugverzögerung mehr als 5 Stunden, unabhängig von der Flugstrecke

Ihr Flug verzögert sich mehr als zwei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 1.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als drei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 3.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als vier Stunden und Ihr Flugziel ist über 3.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles:

> Rückerstattung des Flugpreises oder Rückflug bei der Verspätung eines Anschlussfluges

Regelung des Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, VO (EG) vom 2. Dezember 2004, wirksam ab 17.02.2005:

Neu sind auch Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen des gebuchten Fluges von mehr als zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, mehr als drei Stunden bei Flügen bis 3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für längere Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können die Passagiere zwischen einer Rückerstattung des Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen wählen.

Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Flugausfall, Überbuchung oder Flugabsage:

Bei einer Überbuchung erhalten am Flughafen zurück gelassene Passagiere 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3500 Kilometer und 600 Euro für längere Strecken. Wenn Flüge kurzfristig gestrichen werden und eine Reservierung dafür vorlag, steht den Reisenden erstmals eine Entschädigung zu. Die höheren Ausgleichszahlungen gelten nicht wie bisher nur für Linenflüge, sondern auch für Charterflüge.

Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Gepäckverlust oder einem Unfall während Ihrer Flugreise:

Bereits seit Mitte 2004 gelten auch international neue Schadenersatzregeln: Das Montrealer Übereinkommen löste das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 ab und verbesserte die Ansprüche von Flugreisenden im Falle eines Unfalls, bei Verspätungen und bei Gepäckverlust.

Aktuelle Informationen zum Kooperationsabkommen der Lufthansa mit der Deutschen Bahn:

Für den Fall von Flugausfällen oder verpassten Anschlussflügen hat die Lufthansa mit der Deutschen Bahn ein Kooperationsabkommen geschlossen. Das Abkommen ”Good for Train” ermöglicht es Flugreisenden der Lufthansa, die ihren Flug nicht antreten können, am Check-In-Automat für die ausgestellte Flugstrecke einen Reise-Voucher für die Deutsche Bahn ausstellen lassen. Die Voucher sind an den Lufthansa Check-In-Automaten und in Frankfurt am Lufthansa-Schalter erhältlich. Bei internationalen Flügen muss der Flugschein in einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn gegen eine Zugfahrkarte getauscht werden.

Wichtig: Fluggäste von anderen Airlines müssen eine reguläre Fahrkarte der Deutschen Bahn kaufen. Eventuelle Erstattungsansprüche gegen die Fluggesellschaft müssen bei dieser geltend gemacht werden.

Aktuelle Fahrplaninformationen unter Telefon: 01805 - 99 66 33 ((0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)

Aktuelle Informationen zu den Flugausfällen durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im Süden von Island (15.04.2010):

Wenn Ihr Flug auf Grund des Vulkanausbruchs auf Island annuliert bzw. gestrichen wurde, dann haben Sie als Flugpassagier Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Sie können von Ihrer Airline den kompletten Ticketpreis zurück fordern. Die Rückerstattung muss umfassend sein, inklusive der Steuern und Gebühren.

Alternativ besteht auch ein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.

Die Fluggesellschaften müssen den Passagieren soweit erforderlich Erfrischungen, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen.

Ein Anspruch auf weiteren finanziellen Schadensersatz besteht jedoch nicht. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 greift bei der Schließung von Flughäfen und / oder des gesamten Luftraums nicht. Die Fluggesellschaften sind in diesem Fall von einer weiteren Schadensersatzpflicht entlatstet.

Tipps:

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Aktuelle Informationen zum Pilotenstreik: ### Streik vorübergehend ausgesetzt ###

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die Lufthansa Piloten zur Arbeitsniederlegung für den Zeitraum vom 22. - 25. Februar 2010 aufgerufen. Wahrscheinlich werden 2/3 der Flüge ausfallen.

© Lufthansa AG

STORNIERUNG:

Wenn ein Flug wegen des Streiks gestrichen wird, kann der Kunde ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück - entweder von der Lufthansa oder vom Reisebüro, das das Ticket verkauft hat. Die Lufthansa listet ausgefallene und verspätete Flüge im Internet unter www.lufthansa.com (Ankunft und Abflug) auf. Informationen erhalten Fluggäste auch unter der Nummer 0800-8506070.


LEISTUNGEN BEI VERSPÄTUNG:

Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.


ENTSCHÄDIGUNG:

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht.

Alle Informationen ohne Gewähr - Stand: 22.02.2010 - 20:15 Uhr

Kostenfreie Nummer der LUFTHANSA, unter der Sie Informationen zu Ihren Buchungen (Umbuchungen/Stornierung) erhalten:

0800 / 8 50 60 70
.

UMBUCHUNG:

Wer einen Lufthansa-Flug vom 22. bis 25. Februar 2010 gebucht hat, seine Reisepläne nun aber ändern will, der kann kostenlos einen anderen Flug mit gleichem Start und Ziel wählen - das neue Reisedatum muss aber vor dem 31. März liegen.

Während des Streiks versucht die Lufthansa betroffene Passagiere auf alternative Flüge umzubuchen. Bei Zielen in Deutschland ist auch der Umstieg auf die Bahn eine Alternative: Fluggäste können ihren Flugschein am Ticketschalter gegen einen Reisegutschein der Deutschen Bahn eintauschen oder sich das Bahn-Ticket später erstatten lassen. Dafür muss der Kunde einen Beleg über den Kauf des Flugtickets einreichen.

Aktuelle Abflüge und Ankünfte in:

>>> Berlin / Tegel + Schönefeld
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Dortmund
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Dresden
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Düsseldorf
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Frankfurt am Main
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Hamburg
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Hannover
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Köln / Bonn
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München
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Nürnberg
>>>
Stuttgart

Meinung des Herausgebers:

Wenn Nokia Arbeitsplätze ins günstigere Ausland verlagert, dann schreit die ganze Nation gegen die bösen Arbeitgeber und ist mit den Arbeitnehmern solidarisch.

Nun versuchen sich die Lufthansa-Piloten gegen einen im Grunde identischen Sachverhalt zu wehren und sie stehen als die Buhmänner da.

Verkehrte Welt!

Ein Streik ist für uns Kunden unangenehm. Aber man sollte sich immer überlegen, ob man selbst nicht genau so agieren würde.

gez.
Andreas Frank

Ihre Rechte als Fahrgast bei Bahnreisen:

Welche Rechte haben Sie als Passagier, wenn Ihr Zug Verspätung hat, der Zug ausfällt, der von Ihnen gebuchte Zug überbucht ist, Ihr gebuchter Sitzplatz belegt ist oder Ihr Gepäck verloren geht?

Welche Entschädigungen stehen Ihnen bei Zugausfall, Zugverspätung, Zugverzögerung, Zugannullierung oder einer falschen Fahrplanauskunft zu?

Ist Ihr Zug verspätet oder fällt die Zugfahrt aus? Informieren Sie sich über Ihre Fahrgastrechte

Diese Entschädigung steht Ihnen als Bahnkunde im nationalen Bahnverkehr bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof zu:
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Dürfen Sie als Bahnkunde bei Zugverspätungen und Zugausfällen mit anderen Zügen weiter fahren?
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Welche Rechte haben Sie als Bahnkunde, wenn Sie die Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder des Nichterreichens eines Anschlusszuges nicht antreten?
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Mein Zug hatte Verspätung. Werden die mir dadurch entstandenen Kosten erstattet?
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Wie auch andere Beförderungsunternehmen, möchte natürlich auch die Bahn Ansprüche gegen sich möglichst gering halten und schreibt zum Thema Haftungsausschluss auf ihrer Internetseite.
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Welche Rechte haben Sie als Bahnkunde bei Zugverspätungen und Zugausfällen? Ist die Deutsche Bahn Ihnen als Fahrgast gegenüber in der Pflicht auf Entschädigung oder können Sie bei einer Verspätung Ihr Geld zurück verlangen oder einen Gutschein geltend machen? Hier erhalten Sie Informationen zu Ihren Rechten als Bahnpassagier.

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