PASSAGIERRECHT.DE | Entschädigung bei Flugausfall, Flugverspätung, Flugverzögerung und Gepäckverlust

Welche Rechte haben Sie als Passagier, wenn Ihr Flug Verspätung hat, der Flug ausfällt, der von Ihnen gebuchte Flug überbucht ist oder Ihr Gepäck verloren geht? Welche Entschädigungen stehen Ihnen bei Flugausfall, Flugverspätung, Flugverzögerung, Flugannullierung oder Gepäckverlust zu?

Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Flugverspätung und Flugverzögerung:

Aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung haben europäische Flugpassagiere weiterreichende Rechte und Ansprüche in den Fällen verweigerter Flugtransporte, -stornierungen und bei Flugverspätungen.

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Aktuell:

Fluggastdaten - welche Daten über Sie erhält das US-Ministerium für Heimatschuz bei Ihrer Reise nach Amerika?

Hier ist die Liste der 34 persönlichen Informationen, der sogenannte PNR (Personal Name Record).

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Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt.

Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass der Passagier eine Reservierung hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist bzw. insofern keine konkrete Boarding-Time angegeben war, dass der Reisende sich 45 Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat.

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Aktuelle Informationen zu den Flugausfällen durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im Süden von Island (15.04.2010):

Wenn Ihr Flug auf Grund des Vulkanausbruchs auf Island annuliert bzw. gestrichen wurde, dann haben Sie als Flugpassagier Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Sie können von Ihrer Airline den kompletten Ticketpreis zurück fordern. Die Rückerstattung muss umfassend sein, inklusive der Steuern und Gebühren.

Alternativ besteht auch ein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.

Die Fluggesellschaften müssen den Passagieren soweit erforderlich Erfrischungen, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen.

Ein Anspruch auf weiteren finanziellen Schadensersatz besteht jedoch nicht. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 greift bei der Schließung von Flughäfen und / oder des gesamten Luftraums nicht. Die Fluggesellschaften sind in diesem Fall von einer weiteren Schadensersatzpflicht entlatstet.

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Telefonnummern unter der Sie Informationen zu Ihrer Flugbuchung erhalten:

Lufthansa:
0800 - 8 50 60 70*

Condor: 01805 - 767 757**

SWISS International Airlines: 01803 - 000 337****

AUA Austrian Airlines: +43 - (0) 5 1766 1001

Air Berlin: 0800 - 5 737 8000*

TUIfly: 01805 - 88 44 00**

Germanwings: 0900 - 19 19 100***

Germania: 01805 - 737 100**

Air France: 01805 - 830 830**

KLM Royal Dutch Airlines: 01805 - 214 201**

British Airways: 01805 - 266 522**

Finnair: 01805 - 010 466**

SAS Scandinavian Airlines: 01805 - 11 70 02**

Emirates: 01805 - 42 56 52**

Singapore Airlines: 069 - 719 52 00

Icelandair: 069 - 29 99 78

TAM Airlines Brazil: 0800 - 000 11 65*

TAP Air Portugal: 01803 - 00 03 41****

Aegean Airlines: 030 - 210 626 1000

Aer Lingus: 01805 - 133 209**

Air New Zealand: 0800 - 181 77 78*

United Airlines: 069 - 500 703 87

Qantas Airways Australia: 01805 - 250 620**

* kostenfrei | ** 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min. | *** 0,99 €/Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom - Mobilfunktarife können abweichen | **** 0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

Aktuelle Abflüge und Ankünfte in:

>>> Berlin / Tegel + Schönefeld
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Bremen
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Dortmund
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Dresden
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Düsseldorf
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Frankfurt am Main
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Hamburg
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Hannover
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Köln / Bonn
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Aktuelle Informationen zum Kooperationsabkommen der Lufthansa mit der Deutschen Bahn:

Für den Fall von Flugausfällen oder verpassten Anschlussflügen hat die Lufthansa mit der Deutschen Bahn ein Kooperationsabkommen geschlossen. Das Abkommen ”Good for Train” ermöglicht es Flugreisenden der Lufthansa, die ihren Flug nicht antreten können, am Check-In-Automat für die ausgestellte Flugstrecke einen Reise-Voucher für die Deutsche Bahn ausstellen lassen. Die Voucher sind an den Lufthansa Check-In-Automaten und in Frankfurt am Lufthansa-Schalter erhältlich. Bei internationalen Flügen muss der Flugschein in einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn gegen eine Zugfahrkarte getauscht werden.

Wichtig: Fluggäste von anderen Airlines müssen eine reguläre Fahrkarte der Deutschen Bahn kaufen. Eventuelle Erstattungsansprüche gegen die Fluggesellschaft müssen bei dieser geltend gemacht werden.

Aktuelle Fahrplaninformationen unter Telefon: 01805 - 99 66 33 ((0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)

Tipp: Besuchen Sie die kunstgalerie.de - demnächst mit den Themen Künstler, Kunstdrucke, Wandbilder, Leinwand, Künstlerbedarf, Bilderrahmen, Kunstreisen, Restauratoren, Künstlermanagement, etc.

Aktuelle Informationen zum Pilotenstreik: ### Streik vorübergehend ausgesetzt ###

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die Lufthansa Piloten zur Arbeitsniederlegung für den Zeitraum vom 22. - 25. Februar aufgerufen. Wahrscheinlich werden 2/3 der Flüge ausfallen.

© Lufthansa AG

STORNIERUNG:

Wenn ein Flug wegen des Streiks gestrichen wird, kann der Kunde ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück - entweder von der Lufthansa oder vom Reisebüro, das das Ticket verkauft hat. Die Lufthansa listet ausgefallene und verspätete Flüge im Internet unter www.lufthansa.com (Ankunft und Abflug) auf. Informationen erhalten Fluggäste auch unter der Nummer 0800-8506070.


LEISTUNGEN BEI VERSPÄTUNG:

Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.


ENTSCHÄDIGUNG:

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht.

Alle Informationen ohne Gewähr - Stand: 22.02.2010 - 20:15 Uhr

Kostenfreie Nummer der LUFTHANSA, unter der Sie Informationen zu Ihren Buchungen (Umbuchungen/Stornierung) erhalten:

0800 / 8 50 60 70
.

UMBUCHUNG:

Wer einen Lufthansa-Flug vom 22. bis 25. Februar gebucht hat, seine Reisepläne nun aber ändern will, der kann kostenlos einen anderen Flug mit gleichem Start und Ziel wählen - das neue Reisedatum muss aber vor dem 31. März liegen.

Während des Streiks versucht die Lufthansa betroffene Passagiere auf alternative Flüge umzubuchen. Bei Zielen in Deutschland ist auch der Umstieg auf die Bahn eine Alternative: Fluggäste können ihren Flugschein am Ticketschalter gegen einen Reisegutschein der Deutschen Bahn eintauschen oder sich das Bahn-Ticket später erstatten lassen. Dafür muss der Kunde einen Beleg über den Kauf des Flugtickets einreichen.

Aktuelle Abflüge und Ankünfte in:

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Meinung des Herausgebers:

Wenn Nokia Arbeitsplätze ins günstigere Ausland verlagert, dann schreit die ganze Nation gegen die bösen Arbeitgeber und ist mit den Arbeitnehmern solidarisch.

Nun versuchen sich die Lufthansa-Piloten gegen einen im Grunde identischen Sachverhalt zu wehren und sie stehen als die Buhmänner da.

Verkehrte Welt!

Ein Streik ist für uns Kunden unangenehm. Aber man sollte sich immer überlegen, ob man selbst nicht genau so agieren würde.

gez.
Andreas Frank

Flugverzögerung mehr als 2 Stunden, Flugstrecke kürzer als 1500 km
Flugverzögerung mehr als 3 Stunden, Flugstrecke kürzer als 3500 km
Flugverzögerung mehr als 4 Stunden, Flugstrecke weiter als 3500 km
Flugverzögerung mehr als 5 Stunden, unabhängig von der Flugstrecke

Ihr Flug verzögert sich mehr als zwei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 1.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als drei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 3.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als vier Stunden und Ihr Flugziel ist über 3.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles:

> Rückerstattung des Flugpreises oder Rückflug bei der Verspätung eines Anschlussfluges

Regelung des Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, VO (EG) vom 2. Dezember 2004, wirksam ab 17.02.2005:

Neu sind auch Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen des gebuchten Fluges von mehr als zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, mehr als drei Stunden bei Flügen bis 3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für längere Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können die Passagiere zwischen einer Rückerstattung des Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen wählen.

Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Flugausfall, Überbuchung oder Flugabsage:

Bei einer Überbuchung erhalten am Flughafen zurück gelassene Passagiere 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3500 Kilometer und 600 Euro für längere Strecken. Wenn Flüge kurzfristig gestrichen werden und eine Reservierung dafür vorlag, steht den Reisenden erstmals eine Entschädigung zu. Die höheren Ausgleichszahlungen gelten nicht wie bisher nur für Linenflüge, sondern auch für Charterflüge.

Ihre Rechte als Flugpassagier und Fluggast bei Gepäckverlust oder einem Unfall während Ihrer Flugreise:

Bereits seit Mitte 2004 gelten auch international neue Schadenersatzregeln: Das Montrealer Übereinkommen löste das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 ab und verbesserte die Ansprüche von Flugreisenden im Falle eines Unfalls, bei Verspätungen und bei Gepäckverlust.

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Telefax 07961-560 551 | USt-IdNr. DE811565564 | Kontakt: passagierrecht(at)WerbeCheck.de | Bildnachweis: Photocase.de


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